Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über gemeinnützige juristische Personen und die Bestimmungen der Satzung der NPО (Non-Profit-Organisation) im öffentlichen Interesse „Überlieferung“ Mitglieder des Vereins können bulgarische und ausländische juristische Personen und leistungsfähige Personen, die die Ziele des Vereins, die Mittel für ihre Erreichung zu teilen, erfüllen Statuten und zahlen regelmäßig ihre Mitgliedsbeiträge.
Mitglieder der Vereinigung werden von der Generalversammlung angenommen.
Die Kandidaten stellen einen schriftlichen Antrag an den Verwaltungsrat oder füllen ein Online-Formular aus, in dem sie erklären, dass sie mit dem Statut der Vereinigung vertraut sind und dieses akzeptieren, und sich für die Erfüllung ihrer Ziele und Aufgaben einsetzen.
Der Verwaltungsrat prüft die Anträge innerhalb eines Monats und reicht den Antrag bei einer Sitzung der Generalversammlung der Vereinigung ein.
Die Annahme der Mitglieder erfolgt durch offene Abstimmung und mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Generalversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 Leva pro Monat.
Die Frist für die Einreichung des jährlichen Mitgliedsbeitrags in Höhe von 180 BGN pro Jahr endet am 30. März des laufenden Jahres.
Mitgliedsformular – PDF-Format